Qualitätssicherung

In der 24 Stunden Betreuung

 

Als Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege Person übernehme ich für Agenturen und selbstständige Personenbetreuungskräfte -auch ohne Agenturen Vermittlung im Hintergrund - die Laufende Qualitätssicherung. 

Das Gewerbe der SPB (Selbständige Personenbetreuungskraft) ist ein sogenanntes freies Gewerbe. Das bedeutet, jeder Bürger der EU oder der Schweiz, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und keine Eintragung im Strafregister hat sowie in den letzten 5 Jahren in Österreich kein Insolvenzverfahren absolviert hat darf das Gewerbe anmelden, ohne eine besondere Ausbildung vorweisen zu müssen.

Somit ist der zulässige Tätigkeitsbereich auch stark eingeschränkt und zielt in erster Linie auf die Durchführung von Haushaltstätigkeiten, Assistenz bei persönlichen Verrichtungen sowie Begleiter- und Gesellschafterfunktion ab. 

Es dürfen jedoch auch einzelne pflegerische oder ärztliche Tätigkeiten ausgeübt werden, wenn eine entsprechende praktische Unterweisung durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson oder einen Arzt erfolgt und diese die Beaufsichtigung der jeweiligen Tätigkeit (d.h. regelmäßige Visiten zur Kontrolle) durchführen. Der Nachweis darüber muss schriftlich erfolgen und vor Ort aufliegen.

Sollten Sie eine SPB in Eigenorganisation (also ohne einen Vermittler) beauftragt haben oder Ihre vermittelnde Agentur keine Qualitätssicherung durch einen Arzt oder eine DGKP anbieten, so übernehme ich gerne die Unterweisung Ihrer Betreuungskraft sowie die Beaufsichtigung der Pflege.

 

Voraussetzungen für die Übernahme der Qualitätssicherung:

  • Ausreichende Sprachkompetenzen der Betreuungsperson (in Deutsch oder Englisch) um eine Einschulung auch unmissverständlich auffassen zu können
  • ODER ein jederzeit verfügbarer Dolmetscher, der nachweislich alle Anweisungen verständlich weitergibt
  • Die körperliche Eignung der Betreuungsperson, um die jeweilige Tätigkeit ausführen zu können
  • Bereitschaft der Betreuungsperson, die betreffenden pflegerischen oder ärztlichen Tätigkeiten zu übernehmen
  • Zustimmung, der zu pflegenden Person oder einer zustimmungsbefugten Person dazu, dass eine Betreuungsperson ohne Pflegeausbildung nach erfolgter Einschulung und Unterweisung in die jeweilige Tätigkeit diese übernimmt.
  • Reibungslose und zeitnahe Kommunikation mit der Qualitätssicherung über Veränderungen des Pflege- bzw. Gesundheitszustandes des zu Pflegenden, Komplikationen, Auffälligkeiten und Therapieänderungen

 

Je nach Bedarf besuche ich die pflegebedürftige Person und die Betreuerin, 1x pro Monat oder 1x pro Quartal (abhängig von der Pflegestufe). Gerne nehme ich Kontakt mit Ihrem Hausarzt auf. 

Eine Schulung der Betreuungskraft in pflegerischen Angelegenheiten sowie die Delegation derselben, ist selbstverständlich Bestandteil der Visite. 

Ebenso erstelle ich eine Pflegeplanung inklusive der durchzuführenden Interventionen, welche vor Ort aufliegt.