Pflegegeld

Anspruchsvoraussetzungen für den Erhalt von Pflegegeld

 

Um einen Anspruch auf Pflegegeld zu haben, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung beziehungsweise einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird,
  • ständiger Pflegebedarf von monatlich mehr als 65 Stunden,
  • gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich (unter bestimmten Voraussetzungen kann das Pflegegeld auch in einen EWR-Staat oder in der Schweiz geleistet werden)

Pflegegeld wird – je nach Ausmaß des erforderlichen Pflegebedarfes und unabhängig von Alter und  Ursache der Pflegebedürftigkeit – in sieben Stufen gewährt.

 

Pflegestufen: 

 

Pflegebedarf in Stunden pro Monat Stufe Betrag in EUR monatlich
mehr als 65 Stunden 1 175,00 EUR
mehr als 95 Stunden 2 322,70 EUR
mehr als 120 Stunden 3 502,80 EUR
mehr als 160 Stunden 4 754,00 EUR
mehr als 180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist 5 1024,20 EUR
mehr als 180 Stunden, wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist 6 10430,20 EUR
mehr als 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleichzuachtender Zustand vorliegt 7 1879,50 EUR

Für die Zuerkennung der Pflegestufen ist die Feststellung des Hilfe- und Betreuungsbedarfes im Rahmen einer Begutachtung durch einen Arzt oder eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegekraft notwendig.  Das erstellte Gutachten ist die Grundlage für die Pflegegeldberechnung. Im Bundespflegegeldgesetz sind die Verrichtungen, welche für die Berechnung des Pflegegeldes berücksichtigt werden festgelegt. 

 

Folgende Verrichtungen beziehungsweise Unterstützungsleistungen werden als Aufwand anerkannt:

 

 

  • An- und Auskleiden
  • Tägliche Körperpflege
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Verrichten der Notdurft
  • Einnehmen von Mahlzeiten
  • Reinigung bei Inkontinenz
  • Entleerung und Reinigung des Leibstuhles
  • Einnehmen von Medikamenten
  • Mobilitätshilfe im engeren Sinn
  •  

    Als Hilfebedarf werden nachfolgende Punkte begutachtet und berücksichtigt:

     

    • Besorgung von Nahrungsmitteln und Medikamenten
    • Reinigung des Wohnraumes und der persönlichen Gebrauchsgegenstände
    • Waschen der Leib- und Bettwäsche
    • Beheizen des Wohnraumes und Besorgung des Heizmaterials
    • Mobilitätshilfe im weiteren Sinn

 

Die Einstufungsverordnung ist ein sehr komplexes Thema und erfordert Wissen, um die gesetzlichen Rahmenbedingungen gleichermaßen wie medizinisches und pflegerisches Wissen.

 

Als diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegefachkraft arbeite ich freiberuflich, seit 2019 für die PVA Wien, als Pflegegeld Gutachterin.

Ich weiß genau worauf ich achten muss und was für Ihren Pflegegeldantrag wichtig ist.

Pro Monat begutachte ich um die 100 Patienten, seit Oktober 2023 führe ich auch Erstbegutachtungen im Pflegegeldverfahren durch.

Ich biete Ihnen eine umfassende Beratung für Ihren Pflegegeldantrag an. Weiters führe ich gerne einen Hausbesuch durch, um Sie auf das Gespräch mit dem Gutachter vorzubereiten. Ich sehe mir Ihre Befunde, den Pflegebedarf und  Pflegeaufwand an, um vorab Ihre Pflegestufe einzuschätzen. 

Scheuen Sie sich nicht, eine Pflegegeldberatung in Anspruch zu nehmen.